| 9. Schadengutachten 
 
	
	Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Ihrerseits
	einmal zu einem Schaden kommt, 
	den Sie nicht zu verantworten haben, werden Versicherungen von Ihnen ein 
	Gutachten erbitten. Die Gründe für ein Schadengutachten 
	können folgende sein:
 
Siehe dazu auch Verträge (Abbildungen von Beispielen)	Verfall von Kunstwerken durch gefährliche Schadstoffe
	Transportschäden bei Umzügen und im Haushalt 
	versehentliche Beschädigungen durch Fremdverschulden
	Brand- und Wasserschäden, Sturmschäden
	Schäden durch Raub, Einbruch, Diebstahl
	Vandalismus
	und andere Schäden, soweit sie von Ihrer Versicherung gedeckt sind
 
	Eine wichtige Bemerkung zwischendurch -verändern Sie bitte nichts am Zustand eines beschädigten 
	Kunstwerkes. Versuchen Sie nie, einen Schaden 
	zu "reparieren", wenn Sie nicht wissen wie.
	Sie könnten mehr zerstören als retten. 
	Rufen Sie sofort eine(n) Fachmann(frau).
	Nur unter diesen Umständen und bei diesen Sachverhalten kann man Ihnen helfen, 
	den materiellen Umfang des Schadens zu ermitteln und gering zu halten - 
	dazu gehören die Kosten, die zur 
	Wiederherstellung des Kunstwerkes anfallen und die Ermittlung der, eventuell durch den 
	Schaden entstandenen, prozentualen Wertminderung.
 
	Diese Gutachten beziehen sich ausschließlich auf die rein physischen Schäden. 
	Ideelle Werte können und dürfen nicht berücksichtigen. 
	Die Höhe der Wertminderung bemißt sich nach dem, von Ihnen nachzuweisenden, Zeitwert des Objektes, deshalb ...
	... tragen Sie Sorge dafür, daß Sie Rechnungen und Herkunftsnachweise immer gut aufbewahren -senden Sie Ihrer Versicherung ein Doppel davon.
	Dokumentieren Sie durch Photographien Ihr Eigentum.
	Sorgen Sie für fachgerechte Behandlung Ihrer Kunstwerke.
	Ich erstelle keine Wertgutachten im Sinne einer kunsthistorischen Beurteilung
	keine Zuschreibungen und
	keine Gefälligkeitsgutachten
	Lesen Sie bitte auch einmal mein Angebot zur Analyse.
 
	Die Kosten für ein Schadengutachten richten sich 
	nach dem Aufwand für die darauf verwendete Zeit und (mögliche) Untersuchungen.
	Telephonisch und ohne das beschädigte Objekt 
	gesehen zu haben, kann ich Ihnen deshalb leider keine  
	hinreichend präzise Auskunft über die zu erwartenden Kosten geben.
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