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xiii)   Untersuchungen an einem manipulierten Schriftstück mittels
         eines digitalen Bildbearbeitungsprogrammes und der IRRG

Mir wurde vor vielen Jahren einmal eine Verkaufsquittung vorgelegt, die den Erwerb eines Gemäldes durch einen Herkunftsnachweis unterstützen sollte. Ich kaufte das Kunstwerk, in der Gewißheit, mich auf den Verkäufer verlassen zu können - ohne jedoch den Beleg weiter zu beachten. Erst viel später habe ich mich mit dem hier abgebildeten Dokument befaßt und zeige Ihnen meine Ergebnisse anhand der Abbildungen unten.
Diese Beispiele zeigen nur einige der vielen Möglichkeiten auf, die man nutzen kann, um Fälschungen oder Verfälschungen auf Schriftstücken aufzudecken. Nicht immer reichen Manipulationen durch digitale Photoprogramme aus. IRRG- und UV-Untersuchungen können diese Vorgehensweisen entscheidend unterstützen - oder sie sind, bei weniger günstigen Voraussetzungen, nutzlos.



Originalscan mit hoher Auflösung


Nach einer IR-Reflektographie und digitaler Bearbeitung, wird durch Eliminierung diverser Farbkanäle der Text wieder gut sichtbar ...,


... während hier, durch Verstärkung anderer Farbauszüge nach dem Originalscan ohne IRRG auch der Lieferant und sein Stempel wieder erkennbar wird



Originalscan mit hoher Auflösung.
Schon auf dieser Abbildung sind die unterschiedlichen Stellungen der Ziffern und der Abdruck unterschiedlicher Kohle-Durchschreibblätter zu erkennen ...,


... aber bei dieser, durch differenzierende Auszüge noch deutlicher wahrzunehmen.
Ergebnis: Die Ziffer 1 wurde (in vermutlich betrügerischer Absicht) der Ziffernfolge 600 vorangestellt und stammt von einem Kohlepapier, welches nicht dem Original entspricht.


IR-Reflektogramm (Graustufenauszug)
Die im Original vorhandenen roten, tabellarischen Einteilungen sind verschwunden aber ohne überzeugende, nennenswerte, weitere Erkenntnisse.

Ähnliche Untersuchungen und Verfahrensweisen werden auch in der Kriminaltechnik, beim Zoll, für Gerichtsverfahren, in Anwaltskanzleien besonders bei strittigen Testamenten angewandt. Überschreibungen, Tilgung von Schriftzügen, jegliche nachträgliche Veränderungen alter Handschriften (mechanisch oder naßchemisch), Sichtbarmachung verblichener Schriften, Noten, Zeichnungen et cetera, können bei günstigen Voraussetzungen wenn nicht in ihrem ursprünglichen Zustand wiederhergestellt, so doch verdeutlicht und lesbar gemacht werden.


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