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3d) Maltechnische Voraussetzungen zur Infrarot-Untersuchung

Erfolg oder Mißerfolg berührungsfreier Untersuchungen, die in tiefere Bereiche der sichtbaren Gemäldeoberfläche vordringen, sind sehr häufig von einfach zu erklärenden Bedingungen abhängig.

Die Dicke des Farbauftrages, sowie deren physikalische Eigenschaften, wie z.B. deren Deckfähigkeit, Größe und Form der Pigmentpartikel und Eigenschaften der verwendeten Bindemittel.
Um eine Unterzeichnung zu erkennen, ist also ein dünner Farbauftrag Voraussetzung, wie er in der deutschen und flämischen Malerei der Frührenaissance vorkommt und den man manchmal schon ohne weitere Hilfsmittel erkennen kann. Des weiteren sind alle Malereien späterer Jahrhunderte, die sich durch dünnen Farbauftrag auszeichnen, ebenfalls für eine Infrarotuntersuchung geeignet.
Das heißt aber noch lange nicht, daß alle Vorzeichnungen durch ein Infrarot-Reflektogramm sichtbar werden. Weitere wichtige Faktoren sind Farbmittel und Konsistenz der Unterzeichnung, der Zeichengeräte und der Kontrast der Vorzeichnung zum Untergrund, bzw. zur Umgebungsfarbe mitentscheidend.

Hier können sich IRRG, UV-Fluoreszenzaufnahmen und UV-Reflektographien ergänzen, da unterschiedlich darstellbare Bereiche des Spektrums miteinander verglichen und dann ausgewertet werden können.

Untersuchungen an Signaturen und Vorzeichnungen im infraroten Licht, führen nur zu einem befriedigenden Ergebnis, wenn in der Signatur- oder Vorzeichnungsfarbe ein kohlenstoffhaltiges Pigment beigemischt wurde. Schwarze und violettbraune Pigmente, ebenfalls einige Eisenoxidpigmente, verschiedene grüne, bzw. blaue Pigmente in der Malfarbe können von IRRG wenig bis gar nicht durchdrungen werden.
Hier helfen nur die Oberflächenuntersuchungen im UV-Licht, die makroskopische, die mikrochemische und nicht zuletzt die stilkritische Untersuchung bei Analyse weiter.


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